Straßenverkehr
Eignung zum Führen eines Fahrzeugs
22.08.2008:
Grundsätzlich muss eine Person zum Führen eines Kfz geeignet sein. Fahreignung bedeutet, es muss eine körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen. Mangelnde Fahreignung ist bei einem regelmäßigen Konsum und bei Abhängigkeit von Drogen und Medikamenten gegeben. In diesem Fall wird die Fahrerlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde entzogen.
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CH
Strafverfolgung durch die Strassenverkehrsbehörde
22.08.2008:
Ein solcher Verstoß wird mit einer Geldbuße (250-750 Euro) und mit einem Fahrverbot (1-3 Monate; 4 Punkte) geahndet. Dabei genügt für die Erfüllung des §24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) seit Ende 2004 nicht mehr allein die Tatsache, dass einer Person THC oder sein wirksames Stoffwechselprodukt im Blut nachgewiesen werden kann.
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CH
Strafverfolgung durch das Strafgesetzbuch
22.08.2008:
2. §§ 315c und 316 Strafgesetzbuch
Weitere Sachverhalte regeln die o.g. Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Es muss zur Verwirklichung einer Straftat nach diesen Paragraphen anhand der festgestellten Ausfallerscheinungen im konkreten Einzelfall nachgewiesen werden, dass der betreffende Führer eines Fahrzeuges nicht mehr in der Lage war, dieses sicher zu führen.
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CH