Strafbarkeit
Gleichheitsgrundsatz
21.08.2008:
1992 legte der Vorsitzende Richter am Landgericht Lübeck, Wolfgang Neskovic, dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, die sich gegen die Abgabe von Cannabisprodukten richten, verfassungsgemäß sind. Im Vorlagebeschluss wurden u.a. der Begriff „Recht auf Rausch“ geprägt und die Frage gestellt, ob nicht der Gleichheitsgrundsatz, vom Gefährdungspotential der Cannabisprodukte her, eine Gleichbehandlung mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin gebiete.
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CH
Strafverfolgungszwang
21.08.2008:
Dies bedeutet konkret, dass die Polizei im Rahmen des Strafverfolgungszwanges (Legalitätsprinzip) nach wie vor u.a. den Kauf und Besitz von Cannabisprodukten als Straftat zur Anzeige bringen muss.
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CH
Umgang mit Jugendlichen
21.08.2008:
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden bleibt dies jedoch nicht ohne Folgen. Gemäß den geltenden „NRW-Richtlinien zur Anwendung des § 31a BtMG“ darf speziell bei Jugendlichen und nach Jugendstrafrecht zu behandelnden Heranwchsenden, das Verfahren in der Regel nur unter Auflagen im Sinne des § 45 Abs. 2 JGG eingestellt werden.
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CH